Was ist eine Kreditversicherung?
Kreditversicherungen springen ein, wenn der Kreditnehmer wegen Tod, Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nicht mehr zahlen kann, oder sie schützen die Sicherheit der Bank, etwa das Haus oder das Auto.
Die wichtigsten Arten
Restschuldversicherung (RSV)
Übernimmt die Raten oder die Restschuld bei Tod, oft auch bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Wird häufig zu Ratenkrediten angeboten und meist als Einmalbeitrag mitfinanziert — dann zahlen Sie auch Zinsen auf den Beitrag.
Risikolebensversicherung
Bei Baufinanzierungen die übliche Absicherung für Hinterbliebene. Meist günstiger und flexibler als eine RSV, da sie unabhängig vom Kredit abgeschlossen wird.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben können — sichert damit auch die Kreditrate ab.
Wohngebäudeversicherung
Für die finanzierte Immobilie verlangen Banken praktisch immer eine Wohngebäudeversicherung (Feuer, Sturm, Leitungswasser), oft ergänzt um Elementarschäden.
Vollkasko und GAP
Bei Autofinanzierung und Leasing meist gefordert bzw. empfehlenswert.
Regeln für die Restschuldversicherung
- Freiwillig. Eine RSV darf keine Voraussetzung für einen Verbraucherkredit sein. Ist sie Bedingung, müssen ihre Kosten in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden.
- Abkühlungsphase. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen darf eine RSV frühestens eine Woche nach dem Kreditvertrag abgeschlossen werden.
- Provisionsdeckel. Seit Juli 2022 darf die Vermittlungsprovision höchstens 2,5 % des abgesicherten Darlehensbetrags betragen.
- Widerruf. Versicherungsverträge können in der Regel 14 Tage, Lebensversicherungen 30 Tage nach Erhalt der Unterlagen widerrufen werden.
- Vorzeitige Rückzahlung. Wird der Kredit vorzeitig getilgt, endet die RSV in der Regel und der nicht verbrauchte Beitrag wird anteilig erstattet.
Vergleichen Sie: Kreditzins mit RSV plus Beitrag gegen Kreditzins ohne RSV plus eine separate Risikolebensversicherung.
Worin sich Angebote unterscheiden
| Kondition | Mögliche Unterschiede |
|---|---|
| Abgedeckte Risiken | Nur Tod oder auch Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. |
| Wartezeit und Karenzzeit | Wie lange nach Abschluss bzw. nach Eintritt des Ereignisses keine Leistung erfolgt. |
| Ausschlüsse | Vorerkrankungen, Selbstständige, befristete Arbeitsverträge. |
| Beitrag | Einmalbeitrag (mitfinanziert) oder laufende Beiträge. |
| Erstattung | Berechnung des Rückkaufswerts bei vorzeitiger Tilgung. |
Checkliste
- Prüfen, welcher Schutz bereits besteht (BU, Risikoleben, Lohnfortzahlung).
- Ausschlüsse und Wartezeiten lesen.
- Laufende Beiträge statt mitfinanziertem Einmalbeitrag bevorzugen.
- Bei vorzeitiger Tilgung die anteilige Erstattung beantragen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information, beschreibt die in Deutschland zum Veröffentlichungsdatum geltenden Regeln und ist keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze, Förderprogramme und Bankkonditionen ändern sich — prüfen Sie stets Ihren Vertrag, das Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Bank und offizielle Quellen wie BaFin, KfW und Verbraucherzentralen.